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Veranstaltungen

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Vorstellung des Kreisfeuerwehrverbandes

Für das Gebiet des Landkreises Schaumburg ist am 21.02.1978 ein Feuerwehrverband gegründet worden, der den Namen "Kreisfeuerwehrverband Schaumburg e.V." führt. Der Verband betrachtet sich als Rechtsnachfolger der aufgelösten Kreisfeuerwehrverbände Grafschaft Schaumburg e.V. und Schaumburg Lippe e.V., soweit deren Mitglieder in den Landkreis Schaumburg eingegliedert worden sind. Er setzt die Tradition dieser Verbände fort. Der Verband hat seinen Sitz in Stadthagen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Stadthagen als rechtsfähiger Verein im Sinne des § 21 BGB eingetragen.

Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung und zwar insbesondere durch

  1. die Förderung des Feuerwehrwesens im Landkreis Schaumburg und der Vertretung der Interessen der Feuerwehrmitglieder in diesem Gebiet.
  2. die Pflege des Gedankens des freiwilligen Feuerlöschwesens, die Abhaltung gemeinschaftlicher Veranstaltungen und die Herstellung enger kameradschaftlicher
  3. Verbindungen unter den Feuerwehrmitgliedern und den in die Jugendfeuerwehren aufgenommenen Mitglieder.
  4. den Ausbau der sozialen Fürsorge für das Feuerwehrmitglied auf den Gebieten der Unfallverhütung, der Unfallversicherung und sonstiger sozialer Einrichtungen.
  5. die Zusammenarbeit mit den übrigen Kreisfeuerwehrverbänden und allen am Brandschutz interessierten und für diesen verantwortlichen Stellen und Organisationen.
Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

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