Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Team Presse
21. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit
23. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit
30. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Beirat
Die konstituierende Sitzung des Beirates des Kreisfeuerwehrverbandes Schaumburg e.V. (KFV) wurde am 18.04.2018 in der Feuerwehrtechnischen Zentrale durchgeführt. Der Beirat setzt sich aus dem Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes und aus zahlreichen Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Handwerk und anderen Institutionen zusammen. Mit *gekennzeichnete Persönlichkeiten gehören zu den Gründungsmitgliedern des Beirates.
Die Mitglieder des Beirates sind:
Beiratsvorsitzende Ursula Müller-Krahtz* |
ehem. Kreisverwaltungsdirektorin |
stv. Beiratsvorsitzender Martin Wrede* | Leiter IHK GS Stadthagen |
Fritz Pape* | Geschäftsführer Kreishandwerkerschaft |
Dieter Ahrens* | Kreishandwerksmeister |
Marc Fügmann* | Chefredakteur Schaumburger Nachrichten |
Bernd Hellmann* | Vorsitzender Förderverein Synagoge |
Karl-Hinrich Manzke* | Landesbischof Schaumburg-Lippe |
David Langel* | Geschäftsführer RIHA Wesergold |
Stefan Nottmeier* | Vorstandsvorsitzender Sparkasse Schaumburg |
Bernd Rathert* | Bauerngut/Edeka Minden-Hannover |
Uwe Brinkmann* | Bauberatung, Architekt |
Bernd Gerberding* | Geschäftsführer DRK Rettungsdienst |
Bernhard Hercht* | Ortsbeauftragter THW Stadthagen |
Nadine Brockhoff* | ASB KV Schaumburg/Hannover-Land |
Heidemarie Hanauske | Geschäftsführerin AWO Kreisverband Schaumburg e.V. |
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen.
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!