Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Abschluss Kreisausbildung
15. 11. 2024 - Uhr
Team Presse
21. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Fortbildung Öffentlichkeitsarbeit
23. 11. 2024 - Uhr – Uhr
32 neue Feuerwehrmänner und –frauen für die Einwohner des Landkreises Schaumburg.
In der vergangenen Woche fand wieder ein Truppmann 1-Lehrgang des Landkreises Schaumburgs am Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Meinsen-Warber-Achum statt. Dieser fand zur regulären Schul- und Arbeitszeit von 08.00 bis 16.30Uhr statt. Für die 32 Teilnehmer aus den Städten und Samtgemeinden Auetal, Bückeburg, Nienstädt, Rinteln, Rodenberg, Sachsenhagen und Stadthagen standen neben den Theoretischen Grundlagen auch Praktische Übungen auf den Lehrplan. Neben den rechtlichen Grundlagen der freiwilligen Feuerwehr, die Fahrzeug und Gerätekunde, sowie das richtige Absichern einer Einsatzstelle und Arbeiten mit der Steckleiter und Schiebleiter auf den Plan. Des Weiteren wurden verschiedene Varianten des Löschangriffes und der einfachen Technischen Hilfeleistung gelehrt.
In den kommenden zwei Jahren werden die 32 neuen Feuerwehrmänner und –frauen in ihren heimischen Ortsfeuerwehren weiter ausgebildet, wo auf den Basics aufgebaut wird und weitere Lehrgänge, wie z.B. der Sprechfunklehrgang oder der Atemschutzgeräteträgerlehrgang, absolviert werden können. Nach zwei Jahren Ausbildung in den Ortsfeuerwehren haben die jetzigen Teilnehmer des Truppmann 2-Lehrgang ihre Grundausbildung beendet und dürfen nun an weiterführenden Lehrgängen, wie z.B. den Truppführer- oder Technischen Hilfeleistungs-Lehrgang, an der NABK in Celle, Celle-Scheuen oder Loy teilnehmen. Besonders erfreulich ist wieder die hohe Anzahl der weiblichen Teilnehmer – in diesem Lehrgang waren es 14 Frauen.
Text/Bild: Feuerwehr Stadt Bückeburg
Bild zur Meldung: 32 neue Feuerwehrmänner und –frauen für die Einwohner des Landkreises Schaumburg.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen.
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!