Bannerbild | zur StartseiteKFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

15. 11. 2024 - Uhr

 

21. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Türöffnungsfortbildung für Feuerwehr

01. 09. 2018

„Hilfe ist unterwegs!“ Das sind die drei erlösenden Worte, die jeder gerne hört, nachdem man in einem Notfall die 112 oder 110 gewählt hat. Sie bedeuten, dass man schnell in guten Händen ist. „Doch was ist, wenn die Retter gar nicht bis zu mir kommen?“ Diese Sorge ist für viele Menschen in Not nicht unbegründet.

 

Zwar sind die Zeiten von tiefen Burggräben und hohen Festungsmauern vorüber, dennoch müssen sich moderne Haus- und Wohnungstüren nicht hinter den imposanten Bauwerken von damals verstecken. Im Gegenteil, die heutige Technik im Einbruchschutz stellt für „Besucher ohne Schlüssel“ ein nahezu unüberwindbares Hindernis dar. Was passiert also, wenn sich eine Person in Not hinter solch einer Tür befindet und den Rettern nicht aus eigener Kraft öffnen kann?

 

Für Szenarien wie diese nahmen die Einsatzkräfte der Feuerwehr Luhden an diesem Wochenende an einer Fortbildung für Türöffnungen teil. Ziel dieses Seminars war es, schnell und möglichst ohne schaden zum Patienten hinter verschlossenen Türen zu gelangen. Bereits vor einigen Wochen besuchte Sebastian Fröhlich aus der Feuerwehr Stadthagen mit seinem Team die Feuerwehr Luhden in ihrem Gerätehaus. Dort vermittelte er sehr anschaulich in einem Vortrag, welche Möglichkeiten und Spezialwerkzeuge der Feuerwehr zur verfügung stehen.

 

Ein ganz besonderes Augenmerk hierbei wurde auf die rechtlichen Grundlagen für eine solche Türöffnung gelegt. Die eigene Wohnung ist ein höchstpersönlicher Bereich der nur in äußersten Ausnahmesituationen verletzt werden darf. Für die Einsatzkräfte vor Ort gibt es somit strenge Richtlinien, wann und unter welchen Umständen eine Türöffnung angeordnet werden darf. Dies umfasst zum Beispiel Notfälle zur Menschenrettung, Verhinderung von Schadenausbreitung durch Brände und Rohrbrüchen oder auch das Ausschließen von Gefahren bei einer Auslösung eines Brandmelders. Für das, wenn auch ärgerliche, Aussperren aus der eigenen Wohnung oder ähnliche Missgeschicke hingegen darf die Feuerwehr nicht tätig werden. Hierfür sind nach wie vor die Schlüsseldienste verantwortlich. Aber nicht nur die Feuerwehr kann Türöffnungen anordnen, sondern auch die Polizei. Bei vermissten Personen kann es also auch des öfteren Passieren, dass die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe die Polizei bei einer Türöffnung Unterstützung leistet.

 

Im praktischen Teil der Ausbildung machten sich die Kameraden der luhdener Feuerwehr diesen Samstag auf den Weg nach Stadthagen, um dort an einer Übungsanlage die verschiedenen Möglichkeiten von Türöffnungen zu Trainieren. Auch wenn es im Ernstfall auf jede Sekunde ankommt, so lag bei der Ausbildung ein großes Augenmerk auf der Vermeidung von unnötigen Schäden. Tatsächlich kann die Feuerwehr in einer Vielzahl von Fällen komplett zerstörungsfrei in eine Wohnung vordringen. Nur in Sonderfällen müssen Schlösser gezogen oder Türen aufgebrochen werden.

 

Sehr moderne Sicherheitstüren stellen jedoch auch für die Feuerwehren ein Problem dar. „In solch einem  Fall muss dann auch mal das Glas aus dem Fenster weichen, falls es keine anderen Zugangsmöglichkeiten gibt.“ erklärte Sebastian Fröhlich. Dies sei schließlich weitaus schneller, aber vor allem auch preiswerter, als eine teure Tür mit schwerem Gerät zu zerstören.

 

Im Rahmen der praktischen Ausbildung konnten sich alle Kameraden an verschiedenen Türen und Fenstern ausprobieren. Unter allen Teilnehmern wurde ein sehr positives Resümee über die Ausbildung gezogen. Die Feuerwehr Luhden ist derzeit die einzige Ortswehr in der Samtgemeinde, die über Spezialwerkzeug für Türöffnungen verfügt und wird daher in allen fünf Ortsteilen zu Einsätzen dieser Art alarmiert.

 

Text/Bild: Feuerwehr SG Eilsen

 

Bild zur Meldung: Türöffnungsfortbildung für Feuerwehr

Fotoserien


Türöffnungsfortbildung für Feuerwehr (01. 09. 2018)

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen