Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Team Presse
20. 02. 2025 - Uhr – Uhr
Versammlung des Kreisfeuerwehrverbandes
07. 03. 2025 - Uhr – Uhr
Team Presse
20. 03. 2025 - Uhr – Uhr
Hubrettungsfahrzeugmaschinist
Bereichsleiter
Eike Elwert
Garbenstr. 19
31542 Bad Nenndorf
E-Mail:
Ausbildungsangebote:
Ausbildung zum Maschinist für Drehleitern und Hubrettungsbühnen dieser Lehrgang erfolgt nach der Empfehlung für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen und des Fachausschusses Schulung und Einsatz des VdF NRW
Weiterbildungen für Maschinisten für Hubrettungsfahrzeugen
Seminare für Führungskräfte zur Zusammenarbeit / Einsatzgrundsätze mit Hubrettungsfahrzeugen
Ausbildung für Feuerwehren außerhalb des LK’s nach Rücksprache möglich.
Kreisausbilder:
Marco Sudmeier
Benjamin Pätzolt
Timo Walter
In Ausbildung:
... dies kann Dein Platz in unserem Team sein!
Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker und Maschinisten.
Empfehlung: erfolgreich abgeschlossener Truppführerlehrgang
(Bei der Prüfung wird jeder Lehrgangsteilnehmer in seiner Funktion als Fahrzeugführer geprüft)Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C.
Mindestens ein Jahre Fahrpraxis , bei Berufskraftfahrern auch kürzerer Zeitraum der Fahrpraxis möglich.
Persönliche Schutzausrüstung incl. Feuerwehrhaltegurt
Besteigen des Hubrettungssatzes bei Vollauslage (Sicherung durch Absturzsicherung)
Werden bei einem Teilnehmer/einer Teilnehmerin beim Eintreffen an der Ausbildungsstätte oder während Lehrgangs gravierende Abweichungen von den Voraussetzungen (z.B. sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht erfüllt, fehlende fachliche Vorbildung, etc...) festgestellt, muss der Teilnehmer/die Teilnehmerin, auch in seinem eigenen Interesse, von einer weiteren Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen werden
Lehrgangsort
Die Ausbildung findet an der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Stadthagen statt
Lehrgangsdauer
Der Lehrgang wird an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden (Sa. / So.) von 8 bis 16 Uhr durchgeführt und umfasst insgesamt 35 Unterrichtsstunden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen.
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!