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Spendenkonto

05. 10. 2024

Aufgrund der Berichterstattung über die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) sind wir mehrfach angesprochen worden, ob man spenden kann.

 

Der Kreisfeuerwehrverband ist berechtigt Spendenbescheinigungen zu erstellen.

 

Wenn eine Spende einem bestimmten Zweck zu gute kommen soll, bitte im Verwendungszweck explizit benennen, z.B. mit PSNV. Das Spenden ist allgemein möglich, ohne Nennung eines Zweckes oder aber auch Zweckgebunden.

 

Die Kontonummer des Vereins haben wir im Bild hinterlegt.

 

Bild zur Meldung: Kontonummer Kreisfeuerwehrverband Schaumburg e.V.

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

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