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Einsatz "Unwetter Bückeburg"

Einsatznummer
034/2024
Einsatztitel
Unwetter Bückeburg
Alarmierung
am 30.06.2024
Einsatzort
Bückeburg
Beschreibung des Einsatzes

Unwetterlage in der Nacht vom 29.06. auf den 30.06.2024 In der Nacht zum 30.06.2024 zog eine Unwetterfront über weite Teile Deutschlands und auch über das Bückeburger Stadtgebiet. Auch hier kam es durch den Starkregen zu mehreren Einsätzen. Aufgrund der Menge an Einsätzen im gesamten Landkreis Schaumburg, wurde gegen 00:15 Uhr im Feuerwehrhaus Bückeburg in der Röntgenstraße eine lokale Einsatzleitung und Disposition für das Stadtgebiet eingerichtet sowie eine Einsatzbereitschaft hergestellt. Auf diese Weise wurde die Leitstelle in Stadthagen entlastet, da die Einsatzaufträge für das Stadtgebiet direkt aus dem Bückeburger Feuerwehrhaus an die Einsatzkräfte der Stadt verteilt wurden. Insgesamt wurden knapp 20 Einsätze in der Bückeburger Kernstadt und in den Ortsteilen Scheie, Müsingen und Evesen unter Beteiligung der dortigen Einsatzkräfte abgearbeitet. Es kam zu vollgelaufenen Kellern oder Tiefgaragen. Dadurch, dass die Regenereignisse kurz, aber heftig waren, staute sich das Regenwasser zunächst an, floss dann aber häufig auch selbständig wieder ab, sodass die Feuerwehr nicht in allen Fällen tätig werden musste. Gegen 04:30 wurde die Einsatzbereitschaft am Feuerwehrhaus beendet und die Kräfte nach Hause entlassen. Insgesamt also eine gute Bilanz mit wenig Einsätzen, eingedenk der vorhergesagten Stärke des Unwetters.

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

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