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Einsatz "Drei Einsätze in sechs Stunden - Kurze Nacht für Eilsener Rettungskräfte"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
029/2024
Einsatztitel
Drei Einsätze in sechs Stunden - Kurze Nacht für Eilsener Rettungskräfte
Alarmierung
am 24.06.2024
Einsatzort
SG Eilsen
Beschreibung des Einsatzes

Für die vier Freiwilligen Feuerwehren Ahnsen, Bad Eilsen, Buchholz und Luhden begann die neue Woche schon sehr früh.

Um 00:09 Uhr wurden alle vier Feuerwehren der Samtgemeinde Eilsen zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage nach Bad Eilsen alarmiert. Hier konnte glücklicherweise, bereits nach kurzer Zeit, festgestellt werden, dass der betroffene Melder ohne ersichtlichen Grund ausgelöst hatte.

Um 02:23 Uhr folgte erneut eine Alarmierung – erneut ging es zur selben Rehaklinik und demselben Melder. Glücklicherweiße auch diesmal ohne ersichtlichen Auslösegrund.

Um 05:58 Uhr folgte dann ein Alarm, der für die Eilsener Retter nichts Gutes erahnen ließ. Die Leitstelle in Stadthagen meldete einen „Gebäudebrand mittel, Verpuffung im Gebäude.“

An der Einsatzstelle angekommen, stellte sich die Lage als viel entspannter dar, als ursprünglich gemeldet.

Durch eine Verpuffung innerhalb einer Ölheizung kam es zu einem Austritt von Brandgeruch. Nach einer Kontrolle des betroffenen Bereichs durch die Einsatzkräfte, konnte jedoch schlimmeres ausgeschlossen werden. Mittels Hochdrucklüfter wurde der Geruch aus dem Gebäude entfernt, sodass bereits nach kurzer Zeit, die Einsatzstelle wieder verlassen werden konnte.

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

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