Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

20. 02. 2025 - Uhr – Uhr

 

07. 03. 2025 - Uhr – Uhr

 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einsatz "Feuerwehr verhindert Umweltschaden"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
012/2024
Einsatztitel
Feuerwehr verhindert Umweltschaden
Alarmierung
am 11.02.2024 um 16:30 Uhr
Einsatzort
BAB2 Autobahnrastplatz Bernser Kirchweg
Beschreibung des Einsatzes

Zur Unterstützung der Polizeiinspektion Garbsen wurden am Sonntag, den 11.02.2024 um 16:30 Uhr, die Freiwillligen Feuerwehren Buchholz und Luhden auf den Autobahnrastplatz Bernser Kirchweg alarmiert.

Aufgrund eines Defekts an einem Pkw, kurz vor der Raststättenauffahrt, kam es zu einem erheblichen Austritt von Betriebsmitteln, welche sich auf der Fahrbahnfläche verteilten.

Die Aufgabe der Eilsener Kräfte bestand darin, das Eindringen von Betriebsmitteln in die Kanalisation zu verhindern. Hierzu wurden Begrenzungen aus Ölbindemittel geschaffen.

In einer anschließenden Untersuchung durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Schaumburg, konnte glücklicherweiße festgestellt werden, dass der Einsatz erfolgreich war und kein verschmutztes Wasser das anliegende Regenrückhaltebecken kontaminiert hatte.

Nach ca. eineinhalb Stunden konnte die Einsatzstelle an die Autobahnmeisterei übergeben werden, um den Parkplatz sowie die angrenzenden Betriebsflächen gründlich zu reinigen.

Für die Dauer des Einsatzes war der Rastplatz Bernser Kirchweg, die Auffahrt dessen, sowie die rechte Autobahnspur vollständig für den Verkehr gesperrt. Es kam zu Behinderungen.

 

Freiwillige Feuerwehr Samtgemeinde Eilsen

Adrian Lesser

Pressesprecher

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen