Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

21. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einsatz "Eisglatte Fahrbahn führt zu Verkehrsunfall in Warber"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
068/2023
Einsatztitel
Eisglatte Fahrbahn führt zu Verkehrsunfall in Warber
Alarmierung
am 28.11.2023 um 07:22 Uhr
Einsatzort
Warber
Beschreibung des Einsatzes

Am Dienstag, den 28.11. wurden um ca. 07:22 Uhr die Feuerwehren Meinsen-Warber Achum und Bückeburg-Stadt zu einem Glatteisunfall mit einer eingeklemmten Person alarmiert.

Laut Einsatzleiter Dirk Dehne, FF Meinsen-Warber-Achum, befuhr eine 20-jährige Bückeburgerin mit ihrem PKW die Heveser Straße. Nach einer Linkskurve in Höhe der Einmündung Heveser Feld ist das Fahrzeug auf eisglatter Fahrbahn nach links von der Straße abgekommen. Die junge Frau prallte mit der Fahrzeugfront in die Grabenböschung, wonach ihr Fahrzeug entgegen ihrer Fahrtrichtung im Graben liegen blieb.

Die Frau zog sich dabei Verletzungen zu, sodass sie ihren Kleinwagen nicht mehr aus eigener Kraft verlassen konnte, eingeklemmt war sie jedoch nicht. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte wurde sie durch einen Ersthelfer aus Rusbend, der auf den Unfall zugekommen war, betreut.

Durch die Feuerwehr wurde der Brandschutz sichergestellt und die technische Rettung vorbereitet. Schweres Rettungsgerät musste jedoch nicht eingesetzt werden.

Feuerwehr und Rettungsdienst befreiten die junge Frau aus ihrem Fahrzeug. Anschließend wurde sie zur weiteren Versorgung ins Krankenhaus verbracht.

Im Einsatz waren neben Rettungsdienst und Polizei 27 ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehr. Nach ca. 50 Minuten konnten alle Kräfte wieder einrücken.

 

Bericht von Volker Janze (vj)

Team Presse der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bückeburg.

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen