KFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

20. 02. 2025 - Uhr – Uhr

 

07. 03. 2025 - Uhr – Uhr

 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einsatz "Schwerer Unfall auf Umgehungsstraße (B65) - Feuerwehr Stadthagen im Einsatz"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
056/2023
Einsatztitel
Schwerer Unfall auf Umgehungsstraße (B65) - Feuerwehr Stadthagen im Einsatz
Alarmierung
am 02.10.2023 um 15:00 Uhr
Einsatzort
Stadthagen
Beschreibung des Einsatzes
Am Montag, gegen 15 Uhr, wurde die Feuerwehr Stadthagen zu einem Einsatz auf die Umgehungsstraße (B65) nach Stadthagen gerufen. Ein PKW hatte den automatischen Notruf (E-Call) ausgelöst, doch die Leitstelle konnte keine Sprechverbindung zum Fahrer herstellen. Es bestand der Verdacht auf einen schweren Unfall, bei dem der Fahrer möglicherweise nicht in der Lage war zu sprechen.
 
Die als erste eintreffenden Einsatzkräfte fanden einen auf der Fahrbahn stehenden PKW vor. Der allein im Fahrzeug befindliche Fahrer wurde bereits vom Rettungsdienst betreut und war nicht eingeklemmt. Vorsorglich bereitete der Rüstwagen alles für eine mögliche technische Hilfeleistung vor, um im Notfall rasch reagieren zu können. Der Rettungsdienst unterstützte bei der Rettung des Patienten und klemmte die Batterie des Fahrzeugs ab. Mithilfe einer Wärmebildkamera wurde der Akku des Elektrofahrzeugs kontrolliert. Zur Landung des angeforderten Rettungshubschraubers wurde die Umgehungsstraße in beide Richtungen vollständig gesperrt.
 
Insgesamt waren etwa 30 Einsatzkräfte der Feuerwehr Stadthagen im Einsatz, unterstützt durch den Rettungsdienst und den Rettungshubschrauber Christoph 4 aus Hannover.
 

Pressesprecher Stadtfeuerwehr Stadthagen

Sönke Fischer

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen