Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

23. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

30. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

20. 02. 2025 - Uhr – Uhr

 
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einsatz "Verkehrsunfall Müsinger Straße"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
007/2024
Einsatztitel
Verkehrsunfall Müsinger Straße
Alarmierung
am 15.01.2024 um 17:25 Uhr
Einsatzort
Müsingen
Beschreibung des Einsatzes

Die Freiwillige Feuerwehr Müsingen, die Freiwillige Feuerwehr Bückeburg-Stadt sowie die ELW-Gruppe der Stadtfeuerwehr wurden am 15.01.2024 gegen 17:25 zu einem Verkehrsunfall in die Müsinger Straße gerufen: Aus ungeklärter Ursache war ein PKW von der Fahrbahn abgekommen und in einer Hecke zum Stehen gekommen. Der Fahrer war in seinem Fahrzeug eingeschlossen, jedoch nicht eingeklemmt. Die Kräfte der Feuerwehr sicherten das Fahrzeug gegen weiteres wegrollen und stellten vorsorglich den Brandschutz sicher. Parallel wurden Teile der Hecke entfernt, sodass die Fahrertür wieder geöffnet werden konnte. „In Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst wurde der Patient mit einem sogenannten Spine-Board (ein starres Rettungsbrett) und einer speziellen Rettungsschlinge aus seinem Fahrzeug gerettet und an den Rettungsdienst übergeben.“, erklärt Einsatzleiter Tobias Rüthemann das Vorgehen der Einsatzkräfte. „Der Patient wurde anschließend vom Rettungsdienst zur weiteren Behandlung in das Krankenhaus Vehlen gebracht.“, so Rüthemann weiter. 

Im weiteren Verlauf des Einsatzes wurde kontrolliert ob Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin aus dem Fahrzeug auslaufen. Da dies nicht der Fall war, waren seitens der Feuerwehr keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Lediglich die Batterie wurde vorsorglich abgeklemmt, bevor die Einsatzstelle an die Polizei übergeben wurde. 

Für die Dauer der Rettungsarbeiten musste die Müsinger Straße gesperrt werden. 

 

Bilder und Text: Team Stadtpresse Feuerwehr Bückeburg.

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen